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Rechtsanwalt Körperverletzung München - Körperverletzungsdelikt, Schmerzensgeld

Im rechtlichen Sinne stellt versteht man unter dem Begriff der Körperverletzung eine körperliche Misshandlung oder Gesundheitsschädigung, also jedweden, rechtswidrigen Eingriff in die körperliche Integrität einer Person. Geregelt sind die Körperverletzungsdelikte, also bspw. die einfache Körperverletzung, die gefährliche oder auch die schwere Körperverletzung in den §§ 223 bis 231 StGB.

 

Im ganz praktischen Sinne kommen Sie mit dem Bereich der Körperverletzungsdelikte immer dann in Berührung, wenn Sie entweder Opfer einer Straftat werden, oder, in den meisten Fällen in Ausübung Ihrer beruflichen Tätigkeit als Türsteher oder Mitarbeiter eines Sicherheitsunternehmens, einer derartigen Straftat, oftmals grundlos, beschuldigt werden.

 

Ich bin sowohl auf auf die Verteidigung in Körperverletzungsdelikten (z.B. von Türstehern oder Mitarbeitern von Sicherheitsunternehmen), als auch auf die Geltendmachung von aus Körperverletzungsdelikten resultierenden Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüchen spezialisiert.

 

Ich stehe Ihnen jederzeit gerne für ein persönliches Beratungsgespräch zur Verfügung.