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Rechtsanwalt für Strafrecht in München - Michael Kümpfbeck

Das Rechtsgebiet des Strafrechts, per Definition ein Teilgebiet des öffentlichen Rechts, gibt die in Deutschland geltenden Voraussetzungen für die Einschlägigkeit von Straftaten und natürlich deren jeweiligen Rechtsfolgen vor (materielles Strafrecht), bzw. regelt den Ablauf des Strafverfahrens (formelles Strafrecht).

 

Die relevanten Regelungen des Strafrechts finden sich hierbei, bzgl. des materiellen Strafrechts u.a. im Strafgesetzbuch (StGB), dem Betäubungsmittelgesetz (BtmG), dem Arzneimittelgesetz (AMG), der Abgabenordnung (AO), dem Waffengesetz (WaffG) und dem Handelsgesetzbuch (HGB).

 

Im Bereich des formellen Strafrechts sind die wichtigsten strafrechtlichen Regelungen im Gerichtsverfassungsgesetz (GVG), der Strafprozessordnung (StPO), dem Jugendgerichtsgesetz (JGG) und dem Strafvollzugsgesetz (StVollzG) enthalten.
Es handelt sich bei dem Rechtsgebiet des Strafrechts daher um eine komplexe Materie, die umfangreiche Spezialkenntnisse erforderlich macht.

 

Folgerichtig erfolgte meinerseits im Bereich des Strafrechts eine Fokussierung auf einzelne Spezialgebiete.

 

Konkret erfolgte von mir aufgrund meiner langjährigen Freundschaft zu Gastronomen, bzw. des sich hierdurch entwickelten Problembewusstseins für die in dieser Branche immer wieder auftretenden Probleme mit Gewalttaten aller Art (Stichwort: Verteidigung von Türstehern und Securitypersonal), den in dieser Branche immer herrschenden, finanziellen Unwägbarkeiten und leider auch hinsichtlich der in dieser Branche auftretenden Alkohol- und Drogenproblemen, eine Spezialisierung auf:

 

Körperverletzungsdelikte, Insolvenzdelikte, Betäubungsmitteldelikte, sowie ausgewählte Vermögensdelikte. Ferner unterstütze ich Sie selbstredend im Falle jedweder gegen Sie erhobener, verkehrsrechtlicher Vorwürfe (Trunkenheitsfahrten, bei Führerscheinproblemen, im Falle des unerlaubten Entfernens vom Unfallort), sowie bei Hausdurchsuchungen und im Fall der unvermittelten Untersuchungshaft.