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Abmahnung - Rechtsanwalt Michael Kümpfbeck München

Eine Abmahnung wird im juristischen Sinne immer dann eingesetzt, wenn eine Partei gegenüber der jeweils anderen Partei ein Fehlverhalten anzeigen und aufgrund dieses Fehlverhaltens einen Anspruch auf Unterlassung oder einen Anspruch auf ein bestimmtes Tun rechtsverbindlich, bspw. auch durch den Zwang eine Unterlassungserklärung abzugeben, durchsetzen möchte.

 

Im Arbeitsrecht ist die Abmahnung dagegen im Regelfall (nur bei besonders schwerwiegenden Verstößen gegen die arbeitsrechtlichen Pflichten kann der Arbeitgeber sofort, ohne vorherige Abmahnung die außerordentliche Kündigung aussprechen) die notwendige Voraussetzung für eine verhaltensbedingte, ordentliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses. Mittels einer arbeitsrechtlichen Abmahnung zeigt der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer an, dass er sein gegenwärtiges Verhalten nicht duldet und erklärt dem Arbeitnehmer gleichzeitig rechtsverbindlich, dass er bei einem abermaligen, gleichartigen Verstoß gegen die „Spielregeln" das Arbeitsverhältnis kündigen wird.


Gerne können Sie sich von mir ausführlich zum Thema Abmahnung beraten lassen!

 

Sofern Sie als Arbeitnehmer abgemahnt wurden, prüfe ich mit Ihnen gemeinsam die Rechtmäßigkeit der erhaltenen Abmahnung und unterstütze Sie bei den gegen die Abmahnung gerichteten Weiterungen, d.h. sorge im Idealfall dafür, dass die Abmahnung aus Ihrer Personalakte wieder entfernt wird.

 


Sofern Sie dagegen als Arbeitgeber das arbeitsrechtliche Fehlverhalten Ihrer Mitarbeiter sanktionieren möchten, berate ich Sie gerne über die diesbezüglichen Möglichkeiten, helfe Ihnen bei der gerichtsfesten Formulierung einer arbeitsrechtlichen Ermahnung, Abmahnung oder unterstütze Sie natürlich auch direkt bei der Kündigung des betreffenden Mitarbeiters, so dass Sie im Falle einer arbeitsrechtlichen Auseinandersetzung vor dem Arbeitsgericht möglichst keine Bauchlandung erleiden.