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Rechtsanwalt Baurecht München - Werkvertrag, Handwerker, Subunternehmer, Sachmängel

Unter einem Werkvertrag versteht man einen Vertrag, mittels dem sich ein Vertragspartner gegenüber dem anderen Vertragspartner verpflichtet, ein Werk gegen Zahlung des sogenannten Werklohns zu erstellen. Typische Beispiele für Werkverträge sind bspw. jede Form von Handwerker- und oder Reparaturleistungen.



Ein Spezialfall, bzw. Unterfall des Werkvertragsrechts ist wiederum das private Baurecht, wobei dieses Rechtsgebiet tunlichst nicht mit dem öffentlichen Baurecht zu verwechseln ist, dass sich exemplarisch mit der Erteilung oder Ablehnung von Baugenehmigungen befasst und -entgegen dem privaten Baurecht- im Verwaltungsrecht angesiedelt ist.



Im privaten Baurecht, bzw. speziell auch im Verbraucherbaurecht, also bei Verträgen zwischen Unternehmern und Verbrauchern, die die Errichtung eines neuen Gebäudes oder erhebliche Umbaumaßnahmen an einem bestehenden Gebäude zum Inhalt haben, stehe ich Ihnen, analog zum ganz einfachen Werkvertragsrecht, d.h. bspw. bei Problemen mit Handwerkern, jederzeit gerne anwaltlich zur Verfügung.

 

Juristische Hilfe bei Mängeln durch Handwerker oder deren Subunternehmer - Werkvertrag - Rechtsanwalt Michael Kümpfbeck.