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Rechtsanwalt für Zivilrecht in München - Michael Kümpfbeck

Das Zivilrecht oder auch Privatrecht, regelt jedwede denkbaren "Beziehungen" zwischen juristischen und/oder natürlichen Personen.

 

Die "Palette" des Zivilrechts reicht, beileibe nicht abschließend, vom Arbeitsrecht, über das Baurecht, das Familien- und Erbrecht, das Mietrecht bis hin zum Zwangsvollstreckungsrecht und besteht damit letzten Endes, je nach Definition und gewählter Bezeichnung, aus unzähligen, einzelnen Spezialrechtsgebieten.

 

Aufgrund des stetig wachsenden Wissensumfangs in dem weiten Feld des Zivilrechts und meinem Selbstverständnis, meinen Mandanten jederzeit ein höchstmögliches und überdurchschnittliches Qualitätsniveau zu offerieren, ist somit eine pauschale anwaltliche Unterstützung in allen zivilrechtlichen Rechtsgebieten schlicht nicht möglich - der notwendige Zeitaufwand, dass hierzu notwendige Spezialwissen permanent aktuell zu halten und zu vertiefen, ist, analog der Gefahr im worst-case-Fall nur noch „Jura light" (*) zu praktizieren, schlicht zu groß. Meinerseits erfolgte daher eine Fokussierung auf einzelne Rechtsgebiete.

 

Konkret unterstütze ich Sie im Bereich des Zivilrechts primär in den nachfolgenden Rechtsgebieten:

Arbeitsrecht, Baurecht, Firmengründungen bzw. Gesellschaftsrecht, Forderungsbeitreibung, Mietrecht, Verbraucherbaurecht, Verkehrsrecht (Ordnungswidrigkeitsrecht), Verkehrsrecht, Vertragsrecht, Werkvertragsrecht und, aufgrund verstärkter Nachfrage aus dem russischsprachigen Raum, auch im Bereich des Einwanderungsrechts, bzw. Aufenthaltsrechts.

 

 

*Dem geneigten Leser sei versichert, dass hier ausschließlich die Meinung von Herrn Rechtsanwalt Kümpfbeck, bezugnehmend auf die eigene Entscheidungsfindung zur seinerzeitigen fachlichen Ausrichtung der Rechtsanwaltskanzlei Kümpfbeck, wiedergegeben wird. Keinesfalls soll durch die verwandte Formulierung ein Werturteil abgegeben werden.