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Rechtsanwalt Ausländerrecht München - Einwanderung, Aufenthaltserlaubnis

Sofern Sie als Ausländer in Deutschland nicht nur einen zeitlich begrenzten Urlaub verbringen und sich damit in Deutschland befristet aufhalten möchten, sondern dauerhaft in Deutschland bleiben, hier möglicherweise auch beruflich tätig werden, d.h. faktisch einwandern und eingebürgert werden möchten, tangiert Sie der Bereich des Ausländerrechts.

 

Erhebliche Unterschiede bestehen hier in den Einwanderungs- und Arbeitsmöglichkeiten für Personen die aus Ländern der europäischen Union stammen, die Ihren Wohnort nach Belieben festlegen können, im Vergleich zu Personen, die sich anschicken dies bspw. aus Russland oder den ehemaligen Ostblockstaaten zu tun, da letztere einen Aufenthaltstitel benötigen und sich hierbei einem komplexen Beantragungsverfahren, diversen unterschiedlichen Ansprechpartnern bei den Behörden und zahlreichen rechtlichen Fallstricken ausgesetzt sehen.

 

Gerne stehe ich Ihnen hier für ein persönliches Beratungsgespräch zur Verfügung. Für russischsprachige Mandanten verweise ich auf meine ständige Kooperation mit der

 

  • GANT Unternehmensberatung GmbH und der
  • Imperial Estate GmbH,


die jeweils über eine Vielzahl von russischsprachigen Mitarbeitern verfügen, durch die selbstverständlich jederzeit Übersetzungs-, bzw. Dolmetscherleistungen erbracht werden können und damit, nach vorheriger Vereinbarung, jederzeit auch Beratungsgespräche in russischer Sprache möglich sind.