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Rechtsanwalt Arbeitszeugnis München - Arbeitszeugnis anfechten, Codes im Arbeitszeugnis

In Deutschland hat jeder Arbeitnehmer bei Beendigung eines Arbeitsverhältnisses das Recht auf die Erstellung eines Arbeitszeugnisses. Hierbei unterscheidet der Gesetzgeber das „einfache" Arbeitszeugnis" vom „qualifizierten" Arbeitszeugnis". Letzteres beinhaltet neben den Personalien des Arbeitnehmers und der Angabe der Dauer des Beschäftigungsverhältnisses, insbesondere auch eine Beurteilung zu der Führung und der Leistung des Arbeitnehmers.

 

Ein Arbeitszeugnis muss dabei, gemäß ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung des BAG, stets wahrheitsgemäß sein, aber auch „wohlwollend" formuliert werden, um das künftige berufliche Fortkommen des Arbeitnehmers nicht zu erschweren. Wird diese höchstrichterliche Vorgabe nicht eingehalten, so besteht ein, jederzeit gerichtlich durchsetzbarer Anspruch des Arbeitnehmers, auf entsprechende Berichtigung; die Zeugnisberechtigungsklage.

 

Sofern bei Ihnen Unklarheiten bestehen, ob Ihr Arbeitszeugnis korrekt formuliert wurde oder möglicherweise in Ihrem Sinne nachgebessert werden kann, so stehe ich Ihnen jederzeit gerne für eine Prüfung zur Verfügung.

 

Sofern Sie Arbeitgeber sind, so unterstütze ich Sie gerne bei der gerichtsfesten Formulierung von Arbeitszeugnissen.

 

Sie haben juristische Fragen zum Thema Arbeitszeugnis - Rechtsanwalt Michael Kümpfbeck München. Ich vertrete Sie gerne!